Almen stellen im Naturpark Weißbach ein Herzstück dar und deren Erhalt ist zentraler Inhalt des Erhaltungs- und Gestaltungsplans. Erst durch eine funktionierende landwirtschaftliche Nutzung werden diese Almflächen auch in Zukunft gepflegt und erhalten werden. Oftmals ist die Bewirtschaftung dieser Flächen sehr aufwendig und mit viel Handarbeit verbunden. Nicht selten steht das Augenmerk für naturschutzfachliche Inhalte dabei eher im Hintergrund. Genau hier setzt der Naturschutzplan auf der Alm an. Als Vertragsnaturschutzinstrument versuchen Fachleute der Naturschutzbehörde gemeinsam mit den LandwirtInnen, Maßnahmen für eine nachhaltige Nutzung zu setzen und die Erhaltung der Almflächen zu sichern. Ein Managementplan wird entwickelt, der sowohl Almbewirtschaftung als auch den Umgang mit naturschutzfachlich sensiblen Flächen (Feuchtbiotope, Erosionsflächen etc.) und den Erhalt der ökologischen Funktion der Almbiotope einvernehmlich regelt. Der Mehraufwand für die LandwirtInnen wird maßnahmengebunden abgegolten. Im Naturpark Weißbach sind vier Almen an diesem Programm beteiligt: Kallbrunnalm, Litzlalm, Kammerlingalm und Hundsfußalm.
Neben der Sicherung der Almbewirtschaftung besteht das Hauptziel darin, ein Bewusstsein für ökologische Funktionen, Biodiversität sowie Ziele des Naturschutzes zu schaffen. Durch die persönliche Beratung der Almbauern und Almbäuerinnen können gemeinsam Maßnahmen diskutiert und entwickelt werden. Mit diesem Förderinstrument entstehen qualitativ sehr hochwertige Pflegemaßnahmen, die almspezifisch sehr variieren können und exakt auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmt sind.
Zahlreiche Maßnahmen mit naturschutzfachlichem Fokus konnten auf den vier Almen umgesetzt werden, z.B. Freistellung ehemaliger Almflächen, Schutz von Feuchtbiotopen, Erosionsschutz, Erhalt von Almangern u. v. m. Dadurch wird ein besseres Verständnis für die ökologische Funktionalität sowie die Biodiversität der Almgebiete erzielt. Der Naturschutzplan auf der Kammerlingalm beispielsweise ist auf eine Laufzeit von 2013 bis 2017 festgelegt.
Eingebunden in die Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahmen sind: die Almbauern und -bäuerinnen der entsprechenden Almen und andere InteressensvertreterInnen, PlanerInnen und ExpertInnen der Naturschutzabteilung und des Umweltbüros Klagenfurt sowie freiwillige HelferInnen.
Die organisatorische Abwicklung erfolgt über die Naturschutzabteilung des Landes Salzburg. Die Finanzierung läuft, je nach Maßnahme, entweder über das Programm der Ländlichen Entwicklung oder rein national über Landesmittel.