Nachtgerechte Außenbeleuchtung
Licht ist ein Bestandteil unseres Lebens und bringt viele Vorteile mit sich. Wie bereits klar dargestellt, kann ein unbedachter Einsatz von Kunstlicht jedoch auch viele negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Tierwelt haben. Ein nachtgerechter Umgang mit Außenbeleuchtung bedeutet, sich der Folgen bewusst zu sein und nachhaltig zu handeln.
Dabei geht es nicht automatisch darum, komplett auf Licht zu verzichten, sondern vielmehr darum, es gezielt und sinnvoll einzusetzen, denn Lichtverschmutzung hat vor allem drei große Ursachen:
- Überbeleuchtung durch zu hoch eingesetzte Intensitäten
- Streulicht durch fehlgeleitete Beleuchtung
- Einsatz von umweltgefährdenden, kaltweißen Lichtfarben
Fünf Grundprinzipien gegen Lichtverschmutzung
Die Prinzipien sollen helfen, die wichtigsten Faktoren für eine nachtgerechte Beleuchtung zu berücksichtigen und die negativen Auswirkungen von Lichtverschmutzung zu minimieren. Sie können in allen Bereichen – privat, gewerblich oder öffentlich – angewendet werden. Durch eine chronologische Abhandlung wird sichergestellt, dass alle Aspekte systematisch optimiert werden. Der nachtgerechte Umgang mit Außenbeleuchtung erfordert Planung und Umdenken, bietet jedoch große Vorteile für Umwelt, Energieeinsparung und uns Menschen. Jeder kann einen Beitrag leisten, sei es durch die Anpassung der eigenen Beleuchtung oder durch Sensibilisierung.
Nützlichkeit
Der erste Schritt zu einer umweltfreundlichen Beleuchtung ist die kritische Hinterfragung der Notwendigkeit jedes einzelnen Lichtpunkts. Beleuchtung sollte nur dort installiert werden, wo sie wirklich benötigt wird, sei es zur Gewährleistung der Sicherheit, zur Orientierung oder für spezifische Aufgaben. Auch sollte die Beleuchtung nur dann eingeschaltet sein, wenn sie tatsächlich gebraucht wird. Eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit kann unnötige Beleuchtung vermeiden.
Zielgerichtet
Wenn die Notwendigkeit einer Beleuchtung festgestellt wird, ist eine präzise Lichtlenkung der nächste wichtige Punkt. Das Licht sollte nur dorthin gerichtet werden, wo es auch tatsächlich benötigt wird, also beispielsweise auf Straßen oder Gehwege. Ein Abstrahlen in den Himmel, in umliegende Naturbereiche oder an Hausfassaden ist zu vermeiden, da es Energie veschwendet und die Umwelt beeinträchtigt. Gut abgeschirmte Leuchten mit präziser Optik, speziell auch im Bereich von Fassadenbeleuchtungen, sorgen dafür, dass kein Licht nutzlos nach oben oder zur Seite abgestrahlt und Streulicht somit verhindert wird. Als Faustregel gilt: Licht sollte immer von oben nach unten gerichtet sein. Eine sorgfältige Planung und Installation von Leuchten sind hier entscheidend.
Ausmaß
Auch die Lichtmenge sollte auf das notwendige Minimum reduziert werden. Vielerorts wird aus Gewohnheit zu viel Licht eingesetzt, was Energie verschwendet und die Lichtverschmutzung verstärkt. Durch eine zielgerichtete Lenkung des Lichts kann die Intensität reduziert werden, ohne die Sicherheit oder Funktionalität zu beeinträchtigen. Zu helles Licht kann zudem blenden und die Anpassung des menschlichen Auges an die Dunkelheit erschweren. Die tatsächlich benötigte Lichtmenge ist von der jeweiligen Situation abhängig. Normen zur Beleuchtung von Arbeitsstätten, Straßen, Konfliktzonen etc. geben in der Regel Mindestwerte vor, legen aber selten Obergrenzen fest. Um eine Überbeleuchtung zu vermeiden, sollten diese Minimalwerte als Zielwerte betrachtet und möglichst nicht deutlich überschritten werden. Dabei müssen jedoch auch andere lichttechnische Parameter, wie beispielsweise die gleichmäßige Ausleuchtung, berücksichtigt werden, um eine optimale Beleuchtungslösung zu erreichen.
Kontrolliert
Selbst gut geplante und installierte Beleuchtung muss nicht die ganze Nacht mit voller Intensität strahlen. Beleuchtung sollte zeitlich auf die tatsächliche Nutzungsdauer beschränkt werden. Zeitschaltuhren können die Beleuchtung zu wenig genutzten Zeiten, etwa ab 22 Uhr, reduzieren oder ganz abschalten. Eine bedarfsgerechte Steuerung durch Bewegungsmelder oder Dimmen bei wenig Verkehr spart zusätzlich Energie, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Eine durchdachte Steuerung ermöglicht die Beleuchtung genau dann, wenn und in welchem Ausmaß sie tatsächlich gebraucht wird.
Geeignet
Die spektrale Zusammensetzung des Lichts, insbesondere der Anteil kurzwelliger blauer Anteile, hat großen Einfluss auf Menschen und Natur. Blaulastiges, kaltweißes Licht kann die Ausschüttung des „Schlafhormons“ Melatonin unterdrücken und den Tag-Nacht-Rhythmus stören. Auch für nachtaktive Insekten und andere Tiere ist kurzwelliges Licht besonders anlockend und kann deren Verhalten und Bewegung stören. Warmweißes Licht mit geringen Blauanteilen und einer Farbtemperatur unter 3.000 Kelvin ist daher im Außenbereich zu bevorzugen. In ökologisch sensiblen Gebieten soll die Farbtemperatur noch geringere Kelvin-Werte annehmen. Mit der LED-Technologie stehen hier geeignete Leuchtmittel zur Verfügung.
ÖNORMEN
ÖNORMEN werden von Austrian Standards herausgegeben und spielen quer durch alle Industriezweige eine entscheidende Rolle für die Sicherheit, Qualität und Innovation. Auch in Zusammenhang mit dem Thema Lichtverschmutzung dienen ÖNORMEN als Richtschnur für Unternehmen und Verbraucher:innen.
Norm für die Minimierung von Lichtimmissionen
Die ÖNORM O 1052 „Lichtimmissionen – Messung und Beurteilung“ ist die zentrale Norm für die Minimierung von Lichtimmissionen in Österreich. Sie wurde zuletzt im Oktober 2022 aktualisiert und ist frei zugänglich. Die Norm definiert Grenzwerte und Anforderungen an Außenbeleuchtungsanlagen mit dem Ziel, die Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt zu minimieren. Die ÖNORM O 1052 teilt Gebiete in verschiedene Bewertungsgebiete ein, von naturnahen bis hin zu städtischen Gebieten. Für jede Klasse gelten unterschiedliche Grenzwerte und Anforderungen bezüglich Betriebszeiten, Lichtfarbe, Abstrahlwinkel und Beleuchtungsstärke.
Maßgebliche Normen für die Außenbeleuchtung
Für die Planung von Straßenbeleuchtung sind europaweit die EN 13201 und national die ÖNORM O 1055 „Straßenbeleuchtung – Überprüfung der lichttechnischen Gütemerkmale einer Beleuchtungsanlage durch Berechnung und Messung“ maßgebend. Diese Normen legen Mindestwerte für die Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit fest, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die ÖNORM O 1055 erlaubt jedoch auch eine Reduzierung der Beleuchtungsstärke zu verkehrsarmen Zeiten, um Energie zu sparen mit definierten Abstufungen der Lichtintensität.
Weitere relevante Normen
- ÖNORM EN 12193 „Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung“: Regelt die Beleuchtung von Sportstätten je nach Nutzung (Training, Wettkampf). Höhere Beleuchtungsstärken sind nur für Wettkämpfe auf nationalem oder internationalem Niveau zulässig.
- ÖNORM EN 12464-2 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten- Teil 2: Arbeitsplätze im Freien“: Legt Mindestanforderungen an die Beleuchtung von Außenarbeitsstätten fest, um Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten.
- ÖNORM O 1051 „Straßenbeleuchtung – Beleuchtung von Konfliktzonen“: Gibt eine Anleitung für die Errichtung von Beleuchtungsanlagen bei Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten, Kreisverkehren, Fahrbahnteilern sowie Parkplätzen.
- ÖVE/ÖNORM EN 50110 „Betrieb von elektrischen Anlagen“: Regelt den sicheren Betrieb und die Wartung von elektrischen Anlagen inklusive Außenbeleuchtung.