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Foto: Fred Lindmoser

Kriterien & Evaluierung

Hier erfahren Sie alles zu den Österreichischen Naturpark-Schulen, Naturpark-Kindergärten/Horte und Naturpark-Kinderkrippen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, steht Ihnen das Team des Verbandes der Naturparke Österreichs (VNÖ) gerne zur Verfügung.

Ausgezeichnet für die Umweltbildung

Als Naturpark-Schule, Naturpark-Kindergarten/Hort bzw. Naturpark-Kinderkrippe werden Bildungseinrichtungen ausgezeichnet, die in einer Naturpark-Gemeinde liegen, mit dem Naturpark zusammenarbeiten und im Rahmen ihres Bildungsauftrages einen Schwerpunkt in der Natur- und Umweltvermittlung legen.

Naturpark-Bildungseinrichtungen erfüllen österreichweit gültige Kriterien. Das Prädikat „Naturpark-Schule“ ist für alle Schultypen gültig. Prädikatisierte Kinderkrippen, Kindergärten und Horte werden in ihrer Gesamtheit als „Naturpark-Kindergärten“ angesprochen und erfüllen Kriterien, die für die Arbeit als Naturpark-Kindergarten/Hort bzw. Naturpark-Kinderkrippe angepasst wurden.

Die Naturparke arbeiten beständig mit den zertifizierten Naturpark-Bildungseinrichtungen zusammen und sind gemeinsam tätig bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele. So können Lerninhalte zur Natur- und Umweltbildung mit dem Naturpark vor Ort verknüpft und für Kinder greifbar gemacht werden. Für die Bildungseinrichtungen ergibt sich durch die Zusammenarbeit mit dem regionalen Naturpark und das große österreichweite Netzwerk an Naturpark-Bildungseinrichtungen vor allem ein „Mehrwert“ in Form von Ressourcen und Know-how zum Themenfeld der nachhaltigen Natur- und Umweltbildung. Es ist erwiesen, dass der vermehrte Aufenthalt in der Natur sehr positive Auswirkungen auf die körperliche, mentale, und soziale Entwicklung der Kinder hat. Zudem wird die natürliche Neugierde der Kinder gefördert und den Kindern durch Aktivitäten und Erlebnissen in und mit der Natur etwas Gutes getan, dass sie in jungen Jahren prägt.

 

Voraussetzungen und Kriterien

Voraussetzung für die Führung des Prädikats „Naturpark-Schule“ bzw. „Naturpark-Kindergarten/Hort“ ist, dass die jeweilige Einrichtung in einer Naturpark-Gemeinde liegt sowie eine entsprechende Beschlussfassung der Schule bzw. des Kindergartens, Horts oder der Kinderkrippe, des Naturpark-Vorstands sowie des Gemeinderats bzw. Erhalters. Darüber hinaus verpflichtet sich die Bildungseinrichtung zur Erfüllung österreichweit gültiger Kriterien und der Naturpark unterstützt diese aktiv bei deren Umsetzung und laufenden Betreuung.

Weitere Voraussetzungen sind, dass die Einrichtung ihr Leitbild und, im Fall einer Schule, zusätzlich ein Schulprofil, mit den Inhalten, Zielen und Vorgaben des Naturparks abstimmt und mit diesem Vereinbarungen über die Zusammenarbeit trifft, die sich auf die vier Naturpark-Säulen: Schutz, Erholung, Bildung und Regionalentwicklung beziehen. Des Weiteren müssen sowohl im Naturpark als auch in der Schule bzw. im Kindergarten, Hort oder der Kinderkrippe Ansprechpersonen vorhanden sein.

Sind diese ersten fünf der insgesamt zwölf Kriterien erfüllt, kann der Naturpark, nach Abstimmung mit seiner Ansprechperson auf Länderebene, beim Verband der Naturparke Österreichs (VNÖ) um Prädikatisierung der Bildungseinrichtung ansuchen.

Kriterien für Naturpark-Schulen

Eine Naturpark-Schule erfüllt folgende Kriterien

Kriterium 1: Lage der Schule
Die Schule muss in einer Naturpark-Gemeinde liegen, die Anteil an einer verordneten Naturpark-Region hat, um als Naturpark-Schule prädikatisiert werden zu können. 
Schulerhalter können Gemeinden, Bundesländer, der Bund oder auch private/kirchliche Einrichtungen sein.

Kriterium 2: Formale Beschlussfassungen
Drei Grundsatzbeschlüsse mit Beschlussdatum sind nachzuweisen:
1.   Beschluss des Schulforums bzw. Schulgemeinschaftsausschusses,
2.   Beschluss des Naturpark-Vorstands bzw. der Generalversammlung
3.   Beschluss des Schulerhalters bzw. des Gemeinderats.

    Kriterium 3: Abgestimmtes Leitbild / Schulprofil
    Das Leitbild der Schule bzw. der standortspezifische Schwerpunkt der Schule sowie 
ein Schulprofil sind mit den Inhalten, Zielen und Vorgaben des Naturparks abgestimmt. 
Leitbild bzw. Schulprofil müssen sichtbar gemacht werden und zumindest einen zentralen Leitsatz zur Wichtigkeit von Naturschutz und Nachhaltigkeit/Bildung für Nachhaltige Entwicklung enthalten.

    Kriterium 4: Gemeinsam definierte Lehr- und Lernziele
    Unter Berücksichtigung der spezifischen Merkmale des jeweiligen Naturparks definieren Schule und Naturpark gemeinsame Lehr- und Lernziele, aufbauend auf den 
vier Säulen: Schutz, Erholung, Bildung und Regionalentwicklung.

    Kriterium 5: Ansprechpersonen
    Sowohl im Naturpark als auch in der Schule sind Ansprechpersonen vorhanden. Diese sollen einen Gedankenaustausch pflegen und über die jeweiligen Aktivitäten informiert sein.

    Kriterium 6: Naturpark-Tag
    Auf Initiative des Naturparks und unter Berücksichtigung von dessen 4 Säulen wird 
je Schulstufe jährlich mindestens ein Naturpark-Tag in einem Naturpark abgehalten.

    Kriterium 7: Schulprojekt und Projekttage mit Naturpark-Bezug
    Zu den Themenschwerpunkten des Naturparks werden von der Naturpark-Schule jährliche Projekttage abgehalten sowie innerhalb von 4 Jahren ein Schulprojekt durchgeführt.

    Kriterium 8: Einbeziehung von Expert*innen
    In den Unterricht werden mindestens einmal jährlich Fachexpert*innen zu verschiedenen Naturpark-Themen sowie methodisch-didaktische Fachleute eingebunden.

    Kriterium 9: Lehrer*innen-Fortbildung
    Die Naturpark-Schule führt gemeinsam mit den Naturpark-Organisationen einmal jährlich eine LehrerInnen-Fortbildung zu einem Naturpark-Thema durch bzw. ermöglicht dem Kollegium den Besuch entsprechender Veranstaltungen.

    Kriterium 10: Darstellung der Schule als „Naturpark-Schule“
    Schule und Naturpark erarbeiten gemeinsam ein Konzept für die Darstellung als 
Naturpark-Schule sowie für die Präsentation des Naturparks in der Schule und setzen 
dieses um.

    Kriterium 11: Öffentlichkeitsarbeit
    Die Schule berichtet mit Unterstützung des Naturparks mindestens zweimal jährlich über die Arbeit als Naturpark-Schule bzw. über gemeinsame Aktivitäten mit dem Naturpark.

    Kriterium 12: Evaluierung und Dokumentation
    Alle vier Jahre erfolgt eine externe Evaluierung der Naturpark-Schule auf Bundesländer-
ebene in Koordination mit dem VNÖ. Die Umsetzung der Kriterien mit entsprechenden Dokumentationen erfolgt jährlich.

     

    Kriterien für Naturpark-Kindergärten/Horte

    Ein Naturpark-Kindergarten/Hort erfüllt folgende Kriterien

    Kriterium 1: Lage des Kindergartens/Horts
    Der Kindergarten/Hort muss in einer Naturpark-Gemeinde liegen, die Anteil an einer verordneten Naturpark-Region hat, um als Naturpark-Kindergarten/Hort prädikatisiert werden zu können. Kindergarten-/Horterhalter können Gemeinden, Bundesländer, 
oder auch private/kirchliche Einrichtungen sein.

    Kriterium 2: Formale Beschlussfassungen
    Drei Grundsatzbeschlüsse mit Beschlussdatum sind nachzuweisen:
    1.    Beschluss des Kindergarten/Hort-Teams
    2.    Beschluss des Naturpark-Vorstands bzw. der Generalversammlung
    3.    Beschluss des Kindergarten/Horterhalters bzw. des Rechtsträgers

    Kriterium 3: Abgestimmtes Leitbild
    Das Leitbild des Kindergartens/Horts ist mit den Inhalten, Zielen und Vorgaben 
des Naturparks abgestimmt. Das Leitbild muss sichtbar gemacht werden und zumindest einen zentralen Leitsatz zur Wichtigkeit von Naturschutz und Nachhaltigkeit/
Bildung für Nachhaltige Entwicklung enthalten.

    Kriterium 4: Gemeinsam definierte Bildungsziele
    Unter Berücksichtigung der spezifischen Merkmale des jeweiligen Naturparks definieren Kindergarten/Hort und Naturpark gemeinsame Bildungsziele bzw. Jahresthemen, aufbauend auf den vier Säulen: Schutz, Erholung, Bildung und Regionalentwicklung.

    Kriterium 5: Ansprechpersonen
    Sowohl im Naturpark als auch im Kindergarten/Hort sind Ansprechpersonen vorhanden. Diese sollen einen Gedankenaustausch pflegen und über die jeweiligen Aktivitäten 
informiert sein.

    Kriterium 6: Naturpark-Tag
    Auf Initiative des Naturparks und unter Berücksichtigung von dessen 4 Säulen 
wird jährlich eine Aktivität durchgeführt, die den Kindern den Naturpark näherbringt.

    Kriterium 7: Projekt mit Naturpark-Bezug
    Zu den Themenschwerpunkten des Naturparks führt der Naturpark-Kindergarten/Hort innerhalb von drei Jahren ein Projekt durch.

    Kriterium 8: Einbeziehung von ExpertInnen
    In die Kindergarten-/Hortarbeit werden mindestens einmal jährlich FachexpertInnen 
zu verschiedenen Naturpark-Themen eingebunden.

    Kriterium 9: Fortbildung für Kindergarten-PädagogInnen
    MitarbeiterInnen des Naturpark-Kindergartens/Horts nehmen jährlich 
an einer Fortbildung zu einem Naturpark-Thema teil.

    Kriterium 10: Darstellung als „Naturpark-Kindergarten/Hort“
    Der Kindergarten/Hort und der Naturpark erarbeiten gemeinsam ein Konzept
für die Darstellung als Naturpark-Kindergarten/Hort sowie für die Präsentation 
des Naturparks im Kindergarten/Hort und setzen dieses um.

    Kriterium 11: Öffentlichkeitsarbeit
    Der Kindergarten/Hort berichtet mit Unterstützung des Naturparks mindestens 
einmal jährlich über die Arbeit als Naturpark-Kindergarten/Hort bzw. über gemeinsame Aktivitäten mit dem Naturpark.

    Kriterium 12: Evaluierung und Dokumentation
    Alle vier Jahre erfolgt eine externe Evaluierung des Naturpark-Kindergartens/Horts 
auf Bundesländerebene in Koordination mit dem VNÖ. 
Die Umsetzung der Kriterien mit entsprechenden Dokumentationen erfolgt jährlich.

     

    Kriterien für Naturpark-Kinderkrippen

    Eine Naturpark-Kinderkrippe erfüllt folgende Kriterien

    Kriterium 1: Lage der Kinderkrippe
    Die Kinderkrippe muss in einer Naturpark-Gemeinde liegen, die Anteil an einer verordneten Naturpark-Region hat, um als Naturpark-Kinderkrippe prädikatisiert werden zu können. Kinderkrippen können Gemeinde-, Bundesländer-, oder auch private/kirchliche Einrichtungen sein.

    Kriterium 2: Formale Beschlussfassungen
    Drei Grundsatzbeschlüsse mit Beschlussdatum sind nachzuweisen:
    1.    Beschluss des Kinderkrippen-Teams
    2.    Beschluss des Naturpark-Vorstands bzw. der Generalversammlung
    3.    Beschluss des Kinderkrippenerhalters bzw. des Rechtsträgers

    Kriterium 3: Abgestimmtes Leitbild
    Das Leitbild der Kinderkrippe ist mit den Inhalten, Zielen und Vorgaben des Naturparks abgestimmt. Das Leitbild muss sichtbar gemacht werden und zumindest einen zentralen Leitsatz zur Wichtigkeit von Naturschutz und Nachhaltigkeit/Bildung für Nachhaltige Entwicklung enthalten.

    Kriterium 4: Gemeinsam definierte Bildungsziele
    Unter Berücksichtigung der spezifischen Merkmale des jeweiligen Naturparks definieren Kinderkrippe und Naturpark gemeinsame Bildungsziele bzw. Jahresthemen, aufbauend auf den vier Säulen: Schutz, Erholung, Bildung und Regionalentwicklung.

    Kriterium 5: Ansprechpersonen
    Sowohl im Naturpark als auch in der Kinderkrippe sind Ansprechpersonen vorhanden. Diese sollen einen Gedankenaustausch pflegen und über die jeweiligen Aktivitäten 
informiert sein.

    Kriterium 6: Naturpark-Thementag
    Auf Initiative des Naturparks und unter Berücksichtigung von dessen 4 Säulen 
wird jährlich eine Aktivität durchgeführt, die den Kindern den Naturpark näherbringt.

    Kriterium 7: Projekt mit Naturpark-Bezug
    Zu den Themenschwerpunkten des Naturparks führt die Naturpark-Kinderkrippe innerhalb von drei Jahren ein Projekt durch.

    Kriterium 8: Einbeziehung von Expert*innen
    In die Kinderkrippenarbeit werden mindestens einmal jährlich Fachexpert*innen 
zu verschiedenen Naturpark-Themen eingebunden.

    Kriterium 9: Fortbildung für Kinderkrippen-Pädagog*innen
    Mitarbeiter*innen der Naturpark-Kinderkrippe nehmen jährlich 
an einer Fortbildung zu einem Naturpark-Thema teil.

    Kriterium 10: Darstellung als „Naturpark-Kinderkrippe“
    Die Kinderkrippe und der Naturpark erarbeiten gemeinsam ein Konzept für die Darstellung als Naturpark-Kinderkrippe sowie für die Präsentation des Naturparks in der Kinderkrippe und setzen dieses um.

    Kriterium 11: Öffentlichkeitsarbeit
    Die Kinderkrippe berichtet mit Unterstützung des Naturparks mindestens einmal jährlich über die Arbeit als Naturpark-Kinderkrippe bzw. über gemeinsame Aktivitäten mit dem Naturpark.

    Kriterium 12: Evaluierung und Dokumentation
    Alle vier Jahre erfolgt eine externe Evaluierung der Naturpark-Kinderkrippe auf Bundesländerebene in Koordination mit dem VNÖ. Die Umsetzung der Kriterien mit entsprechenden Dokumentationen erfolgt jährlich.

     

    Evaluierung und Rezertifizierung

    Das Prädikat „Naturpark-Schule“ bzw. „Naturpark-Kindergarten/Hort“ wird für einen Zeitraum von vier Jahren vergeben, dann erfolgt eine Evaluierung, bei der die Erfüllung aller Kriterien erhoben wird. Verläuft diese erfolgreich, wird die Bildungseinrichtung für weitere vier Jahre rezertifiziert.

    Ein Leitfaden für die Arbeit als Naturpark-Bildungseinrichtung dient als Evaluierungshandbuch und ist für ganz Österreich einheitlich aufbereitet.

    Als Grundlage der externen Evaluierungen dient das Evaluierungsprotokoll, welches
    den Naturpark-Bildungseinrichtungen als digitales Excel-Dokument zur Verfügung gestellt wird. Zunächst müssen das Stammdatenblatt und in weiterer Folge alle Kriterien ausgefüllt werden. Die Anforderungen sind vorgegeben, die Umsetzung sowie die Nachweise sind von den Bildungseinrichtungen in dieses Protokoll einzutragen. Das ausgefüllte Evaluierungsprotokoll wird digital an die Evaluierungsperson geschickt und dient zur Vorbereitung des Evaluierungsgespräches.

    Das Evaluierungsgespräch, bei dem auch eine Person des Naturparks anwesend ist, dient dem gemeinsamen Austausch sowie einer beratenden Rückmeldung. Bei erfolgreicher Evaluierung gilt die Naturpark-Schule bzw. der Naturpark-Kindergarten als rezertifiziert und erhält eine entsprechende Urkunde.

    Handbuch für Naturpark-Schulen

    Nachstehend können Sie das Evaluierungshandbuch downloaden.

    Handbuch für Naturpark-Kindergärten/Horte

    Nachstehend können Sie das Evaluierungshandbuch downloaden.

    Handbuch für Naturpark-Kinderkrippen

    Nachstehend können Sie das Evaluierungshandbuch downloaden.

    Einzelschritte auf dem Weg zur Evaluierung:

    • Teambildung in der Bildungs- bzw. Betreuungseinrichtung
    • Check des „Evaluierungshandbuchs“
    • IST-Analyse zu Anforderungen
    • daraus ableiten, was noch zu tun ist
    • Erstellung eines 2-3-4-Jahresplans, evtl. gemeinsam mit dem Naturpark
    • Möglichkeit eines Coachings bzw. einer Selbstevaluierung
      (z.B. mit Schul-/KindergartenbetreuerIn)
    • jährliche Dokumentation
    • Selbstevaluierung gemeinsam mit dem Naturpark
    • Download und Ausfüllen des „Evaluierungsprotokolls“
    • Zusendung des Evaluierungsprotokolls an EvaluiererIn
    • Vor-Ort-Evaluierungsgespräch und Begehung

    Möglichkeiten der Dokumentation:

    • schriftlich: Projekt- bzw. Jahresberichte, Pressemeldungen, Projektansuchen bzw. - abrechnungen, Schulzeitung, Konferenzprotokolle, Einladungen, Elternbriefe, SchülerInnenaufsätze, Folder, Zeitungsausschnitte, Portfolios, allg. Schriftverkehr
    • digital: Website bzw. Screenshots, CD bzw. DVD, Powerpoint-Präsentationen, Projektdokumentation
    • mit Fotos: Poster, Info-Tafeln, Ausstellungen, Einzelbilder, Kurzfilme, Transparente
    • mündlich: Interview-Mitschnitte, Evaluierungsgespräch
    • Begehung: Freiluftklassenzimmer, Kindergarten- bzw. Hortumgebung usw.

    Ansprechpersonen in den Bundesländern

    Die Evaluierung wird auf Länderebene koordiniert. Die Länderverantwortlichen sind zuständig für die Vergabe, Umsetzung und Finanzierung der Evaluierung. Für Informationen zur genauen Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an die betreffenden Ansprechpersonen. Gerne steht Ihnen auch das Team des VNÖ zur Verfügung.

    Burgenland

    Dagmar Gross
    Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
    A-7431 Bad Tatzmanndorf, Schloss Jormannsdorf

    Tel.: +43 (0) 3353 / 206 60-24 76
    E-Mail: dagmar.gross@naturparke-burgenland.at

    Kärnten

    Mag. Robert Heuberger
    Amt d. Kärntner Landesregierung, Abteilung 8
    Naturparkmanagement
    Klagenfurter Str. 66, 9500 Villach
    Tel.: +43 (0) 4242/205-6017
    Mobil: +43 (0) 664/1202762
    Email: robert.heuberger@rmk.co.at

    Niederösterreich

    Cornelia Kassil (Projektleitung)
    Verein Naturparke Niederösterreich
    Grenzgasse 10/2 . 3100 St. Pölten
    Tel. +43 (0) 2742 219 19-334
    E-Mail: info@naturparke-noe.at

    Mag.a Jasmine Bachmann (Geschäftsführung)
    Verein Naturparke Niederösterreich
    Wienerstrasse 2, 2340 Mödling
    Tel.: +43 (0) 2236 860 664 516
    E-Mail: jasmine.bachmann@naturparke-noe.at 

    Steiermark

    Mag. Bernhard Stejskal
    NATURPARKE STEIERMARK
    Stadlob 129, 8812 Mariahof
    Mobil: +43 (0) 664 832 13 37
    Email: naturparke@steiermark.com

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